Der ausstehende Final des IFV Dickerhof-Cup 2016/17 der C-Junioren zwischen dem FC Baar und dem Team Sempachersee wurde nach dem Urteil des Rekursgerichts von der Wettspielkommission (REGIOfussball.ch berichtete) neu angesetzt und findet am Mittwoch, 27. September 2017, statt.

Der Kick-off erfolgt um 19.30 Uhr auf dem Sportplatz Chärnsmatt in Rothenburg. Der IFV hält fest, dass der Einsatz eines nichtqualifizierten Spielers des FC Baar vom Rekursgericht bestätigt wurde. Da dies nicht vom damaligen Gegner festgestellt, sondern vom künftigen Finalgegner bemerkt und dem IFV gemeldet wurde, wurde die verfügte Forfaitwertung vom Rekursgericht nicht geschützt.

Nachdem der Innerschweizerische Fussballverband am 14. Juni 2017, einen Tag vor dem angesetzten Final in Rothenburg, seitens des Teams Sempachersee telefonisch informiert wurde, dass der FC Baar bereits am 5. April 2017 beim Achtelfinalspiel des IFV Dickerhof-Cup gegen den FC Adligenswil sowie in den folgenden Viertel- als auch Halbfinalspielen einen nicht qualifizierten Spieler eingesetzt habe, wertete die Wettspielkommission das besagte Achtelfinalspiel nach erfolgter Überprüfung mit einer Forfait-Niederlage zugunsten des FC Adligenswil.

Der FC Baar rekurrierte in der Folge beim IFV-Rekursgericht gegen diesen Entscheid der Wettspielkommission. Das Rekursgericht des Innerschweizerischen Fussballverbandes hob mit Urteil vom 23. August 2017 den seitens der Wettspielkommission verfügten Forfait-Entscheid gegen den FC Baar auf. Begründet wurde dies damit, dass einzig die direkten Gegner des FC Baar fristgerecht eine Überprüfung des aus ihrer Sicht nicht für den regionalen Cup qualifizierten Spielers hätten verlangen dürfen. Entsprechend hätte das Team Sempachersee das Finalspiel abwarten und anschliessend die Überprüfung beantragen müssen, da der FC Baar im Verfahren vor dem Rekursgericht der Meinung war, den besagten Spieler auch im Final einsetzen zu dürfen, was dieses nun eindeutig verneinte. Für die gestützt auf die erfolgte Meldung durch die Wettspielkommission vorgenommene Forfaitwertung fehlt es nach Ansicht des Rekursgerichts an entsprechenden Ausführungsbestimmungen in den Reglementen des IFV.

IFV-Präsident Urs Dickerhof ist froh, dass nach den zweimonatigen Beratungen des IFV-Rekursgericht nun ein Entscheid sowie ein neues Datum für den Final vorliegen: „Wir bedauern, dass sich dieses Fussballspiel vom Rasen auf die juristische Spielwiese verlagerte und werden nun alles daran setzen, dass dieser Fall mit einem würdigen Finalspiel in Rothenburg ein Ende findet.“

Der IFV bedankt sich einerseits beim FC Rothenburg, der sich bereit erklärt hat, diesen Cupfinal zu organisieren und auf seiner Anlage durchzuführen und andererseits beim FC Küssnacht für das entgegengebrachte Verständnis, dass deren Finalteilnahme annulliert werden musste.