Die komplizierten Eigentumsverhältnisse zwischen der Stadt Luzern und dem FC Littau sollen vereinfacht werden. Der Stadtrat schlägt deshalb einen neuen Baurechtsvertrag vor. Der FC Littau hat seine Infrastruktur seit 1977 im Ruopigenmoos. Zurzeit gehören das Garderobengebäude, der Materialpavillon und die Fussballplätze der Stadt. Der FC Littau hat ein Baurecht für das Clubhaus. Zudem hat die Mättli-Zunft Littau im ersten Obergeschoss des Garderobengebäudes ein Benützungsrecht für ihr Vereinslokal.
Verein finanziert Unterhalt
Mit dem neuen Baurechtsvertrag soll der FC Littau die Bauten, die er benutzt, durch eine Erweiterung der Baurechtsfläche in sein Eigentum übernehmen. Vor der Übergabe wird das Garderobengebäude durch die Stadt für 280 000 Franken saniert. Der entsprechende Kredit dafür wurde im Voranschlag 2016 beschlossen. Ein Grossteil der Arbeiten wurden bereits ausgeführt. Künftig wird der FC Littau den Unterhalt seiner Gebäude selbst finanzieren und der Stadt einen symbolischen Baurechtszins von jährlich 100 Franken bezahlen. Ein Darlehen im heutigen Wert von rund 120 000 Franken, das der FC Littau 2005 bei der damaligen Gemeinde Littau für den Anbau des Garderobengebäudes aufgenommen hatte, wird dem Klub erlassen. Die Fussballplätze bleiben im Eigentum der Stadt, ebenso deren Bewirtschaftung. Der FC Littau bezahlt dafür eine Benutzungsgebühr. Die Mättli-Zunft erhält ein ausschliessliches Benützungsrecht für ihr Lokal.