Verschärfung: Chaoten droht neu bis 10 Jahre Stadionverbot

Polizei betritt das Stadion und marschiert Richtung GC-Gästesektor auf der Luzerner Allmend im Mai 2019 (Archivbild: Meienberger Photo).

Polizei betritt das Stadion und marschiert Richtung GC-Gästesektor auf der Luzerner Allmend im Mai 2019 (Archivbild: Meienberger Photo).

Bisher troten Tätern bei Regelverletzungen im Stadion ein Stadionverbot bis zu einem Jahr. Neu können für gravierende Vergehen ab sofort Stadionverbote bis zehn Jahre ausgesprochen werden.

Der Zentralvorstand des Schweizerischen Fussballverbands hat die Richtlinien betreffend den Erlass von Stadionverboten angepasst. Die neue Version ist per sofort gültig.

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Auszug Richtlinien Sanktionen
Der nachfolgende Sanktionskatalog enthält Richtwerte für häufig auftretende Widerhandlungen. Die Sanktionierung von Widerhandlungen, die nicht im Sanktionskatalog aufgeführt sind, erfolgt nach Absprache mit dem Sicherheitsbeauftragten.

Verwarnung
Eine schriftliche Verwarnung und im Wiederholungsfall ein Stadionverbot von 6 Monaten ist in folgenden Fällen vorgesehen:

  • Missachten von Anweisungen des Personals des Stadions und der Polizei
  • Ungebührliches Verhalten in und um das Stadion (z.B. Beleidigung, Provokation oder Beschimpfung von Personen)
  • Werfen eines ungefährlichen Gegenstandes (weicher Plastikbecher o.ä.)

6 Monate Stadionverbot
Ein Stadionverbot von 6 Monaten ist in folgenden Fällen vorgesehen:

  • Werfen von gefährlichen Gegenständen ohne Verletzung eines Menschen
  • Sachbeschädigung bis 300 Franken
  • Widerhandlung gegen ein Vermummungsverbot

1 Jahr Stadionverbot
Ein Stadionverbot von 1 Jahr ist in folgenden Fällen vorgesehen:

Mitführen oder Verwenden von nicht knallendem Hand- oder Bodenfeuerwerk ohne Verletzung eines Menschen (Handlichtfackeln, Rauchtöpfe, römische Lichter etc.)

  • Sachbeschädigung ab 300 Franken
  • Umgehung der Eintrittskontrolle und Sektorentrennung (Eingangssturm, Überklettern von Absperrungen o.ä.)
    Bei einer Empfehlung Stadionverbot der Polizei wegen
  • Hinderung einer Amtshandlung
  • Tätlichkeiten
  • Überschreiten von Gleisen
  • Missbrauch der Notbremse

2 Jahre Stadionverbot
Ein Stadionverbot von 2 Jahren ist in folgenden Fällen vorgesehen:
Bei einer Empfehlung Stadionverbot der Polizei wegen

  • Landfriedensbruch
  • Raufhandel

3 Jahre Stadionverbot
Ein Stadionverbot von 3 Jahren ist in folgenden Fällen vorgesehen:

  • Mitführen oder Verwenden von knallendem Feuerwerk (Böller, Raketen etc.) oder Werfen von Feuerwerk (Handlichtfackel etc.) ohne Verletzung eines Menschen
  • Mitführen von Waffen gemäss Waffengesetzgebung
  • Bei einer Empfehlung Stadionverbot der Polizei wegen
  • Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte
  • Angriff
  • einfache Körperverletzung

Mehr als 3 Jahre Stadionverbot
Ein Stadionverbot von mehr als 3 Jahren ist auszusprechen in schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei der schweren Verletzung eines Menschen oder massiven Sachbeschädigungen.