(Zu)viele Forfaitentscheide Ende Saison

Applaus für die Leistungen der Schiedsrichter am IFV-Cupfinaltag in Kriens (Bild: REGIOfussball.ch).

Applaus für die Leistungen der Schiedsrichter am IFV-Cupfinaltag in Kriens (Bild: REGIOfussball.ch).

Auf die Saison 2019/20 wird in der Raiffeisen Super League zum ersten Mal der Video Assistant Referee (VAR) eingesetzt werden. Auf solche technologischen Hilfsmittel können die Schiedsrichter des IFV wie auch die Wettspielkommission (leider?) noch nicht zurückgreifen.

Die Wettspielkommission (WK) hat in Zusammenhang mit Einsprachen jedoch auch schon Bildmaterial erhalten (Fotos, Filme usw.). Die Berücksichtigung solcher Dokumente für die Behandlung von Einsprachen ist jedoch problematisch, meistens greifen sie zu kurz, um ein regelwidriges oder bestrittenes Verhalten entscheidend beurteilen zu können. Im Zeitalter der Digitalisierung wird es jedoch spannend zu beobachten sein, wie die neuen Technologien auch Einzug in den Breitensport (Stichwort Matchhighlight App) finden werden. Eine der Haupttätigkeiten der WK war wiederum die Behandlung von Einsprachen. Im Berichtsjahr nahm die Anzahl der Einsprachen leicht ab. In der Saison 2018/19 hatte die WK zehn Einsprachen zu behandeln. Da Differenzen in der Wahrnehmung der Geschehnisse oft die Ursache für eine Einsprache sind, tätigt das Sekretariat des IFV, bzw. die WK, den Sachverhalt bei den Schiedsrichtern und den beteiligten Vereinen bereits vorgängig, z.B. mittels Einholens von Stellungnahmen, vorgängige Abklärungen.

Die WK ist bei regelwidrigem Verhalten auf den Fussballfeldern auf präzise und möglichst detaillierte Rapporte der Schiedsrichter angewiesen. Die WK versucht dabei den massgebenden Sachverhalt soweit relevant abzuklären. Die WK tut dies nach Prüfung des Berichts des Schiedsrichters in erster Linie durch mündliche Befragungen des Schiedsrichters und je nach Relevanz und Aussicht auf objektive Aussagen von Dritter auch durch Stellungnahmen der betroffenen Vereine, Trainer, Spieler und gegebenenfalls Zuschauer. Grundsätzlich ist jedoch von der Objektivität des Schiedsrichters auszugehen. Gemäss ständiger Praxis der IFV-Strafbehörden, aber auch des SFV, kommt bei widersprüchlichen Angaben betreffend Sachverhalt zwischen Schiedsrichter und betroffenem Spieler und allenfalls betroffenen Vereinsfunktionären, der Aussage des Schiedsrichters und dessen schriftlichen Rapport eine höhere Glaubwürdigkeit zu. Die WK beurteilt jedoch jeden Fall individuell. Die konkreten Tatumstände und Tatfolgen werden in Gänze berücksichtigt und fliessen in die zu fällende Sanktion (Spielsperren, Bussen etc.) mit ein. In Bezug auf die Abgrenzung von leichten, normalen oder schweren Fällen hat die WK gemäss Leistungstarif des IFV klare Vorgaben, wobei die darin aufgelisteten Straftatbestände als Mindeststrafen zu verstehen sind.

Nach jeweiliger persönlicher Kontaktaufnahme, insbesondere mit dem Schiedsrichter, durch den Präsidenten der Wettspielkommission, allenfalls weiteren Beweisabnahmen und erfolgter Neueinschätzung des Sachverhaltes, mussten von den zehn eingereichten Einsprachen sieben abgewiesen werden. Eine Einsprache wurde vollumfänglich gutgeheissen und zwei sind teilweise gutgeheissen worden. Bei den Einsprachen mussten Verfügungen der Strafkommission nochmals überprüft werden, welche aus der technischen Zone verwiesene Trainer, oder aber die Anzahl der gegen Spieler verfügte Suspensionen beinhalteten. Gegen die Einspracheentscheide der WK ist im Berichtsjahr in keinem Fall Rekurs beim Rekursgericht des IFV eingereicht worden. Des Weiteren mussten zwei Trainer vor die Fairplaykommission bestellt werden, da sie innerhalb eines Kalenderjahres zweimal vom Schiedsrichter aus der technischen Zone verwiesen wurden.

Bei bestimmten Tätlichkeiten gegen den Schiedsrichter amtet die WK rein als Untersuchungsbehörde. In dieser Funktion nimmt die WK die entsprechenden Abklärungen vor und leitet die Akten mit einem Antrag an die Kontroll- und Disziplinarkommission des SFV (KDK) weiter, welche diese Fälle anschliessend beurteilt. In der vergangenen Spielzeit mussten zwei Fälle aus dem Verbandsgebiet des IFV an die KDK zur Entscheidung weitergeleite werden. Gegen die beiden betroffenen Spieler wurden Suspensionen von jeweils 18 Monaten verfügt. Die Wettspielkommission hatte zudem zahlreiche, erstmals aufgetretene Fragestellungen zu beantworten, Terminprobleme zu lösen oder knifflige Entscheide zu fällen. Insbesondere die kurzfristige Ansetzung des Finalturniers der Coca Cola Junior League durch den SFV auf den letzten ordentlichen Meisterschaftstermin sorgte für ein (zu) eng gedrängtes Programm, das nur dank der tollen Mithilfe und dem Entgegenkommen der involvierten Vereine, die mehrere Spiele in einer Woche angesetzt bekamen und auch unter der Woche ins Tessin oder umgekehrt reisen mussten, möglich war. Herzlichen Dank an alle involvierten Vereine.

Am Ende der Saison mussten (zu) viele Forfaitentscheide gefällt werden, da es zu unerlaubten Spielereinsätzen gekommen war. Das Wettspielreglement des SFV (WR SFV) besagt, dass in den letzten drei Meisterschaftsspielen sowie in Entscheidungsoder Aufstiegsspielen der Meisterschaften der Amateur Liga und der Regionalverbände Amateurspieler in unteren Aktiv-Teams eines Klubs unabhängig von ihrem Alter nur spielberechtigt sind, wenn sie in der Rückrunde der laufenden Saison nicht mehr als vier Meisterschaftsspiele in einem oberen Aktiv-Team des gleichen Klubs ganz oder teilweise bestritten haben. So mussten Spiele, in welchen entgegen dieser Bestimmung Spieler in der 2. Mannschaft eingesetzt wurden und obwohl diese in der Rückrunde bereits fünf Partien mit der 1. Mannschaft bestritten hatten, mit einem Forfait gewertet werden.

Als Zusatz in unseren Modalitäten ist für die 4. Liga Mannschaften zudem geregelt, dass in der Qualifikationsrunde keine Spieler eingesetzt werden dürfen, die in der laufenden Saison mehr als vier Spiele mit einer Mannschaft in einer höheren Kategorie (Meisterschaft und Cup) bestritten haben. Fehlbare Mannschaften werden auch hier mit einer Forfaitniederlage sowie einer Busse bestraft. Wenn ein Verein über die Spielberechtigung eines Spielers des Gegners Zweifel hegt, so kann er von der Wettspielkommission bis zum 30. April innert acht Tagen und anschliessend noch innert drei Tagen nach dem Spiel mit schriftlicher, statutarisch gültig unterzeichneter Einsprache eine Kontrolle verlangen.

Ausblick auf die neue Saison
Nebst einigen Spielregeländerungen können ab der Saison 2019/20 die Schiedsrichter auch Trainern und Offiziellen gelbe und rote Karten zeigen, wenn diese mit ihrem Verhalten die geltenden Regeln entsprechend verletzen. Diese vor allem optische Neuerung soll für mehr Transparenz sorgen. Aufgrund dieser neuen Spielregel führt der IFV in seinem Verbandsgebiet als einer der letzten Regionalverbände auch Trainerstrafen i.S.v. Funktionssperren ein. Es muss abgewartet werden, in welcher Häufigkeit die Schiedsrichter von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und wie viele Funktionärsstrafen ausgesprochen werden müssen. Der Leistungstarif musste entsprechend angepasst werden und ist auf der Webseite des IFV einsehbar. Es wird Aufgabe der WK sein, in dieser Einführungsphase eine Praxis zu entwickeln, die noch offenen Fragen zu beantworten sowie entsprechende Entscheide zu fällen und diese durchzusetzen.

Die mit einer Funktionssperre belegten Trainer und Funktionäre dürfen das Spiel, bei welchem die Funktionssperre zu verbüssen ist, nur von der Tribüne aus verfolgen. Bei Fehlen einer Tribüne darf sich der Trainer/ Funktionär nicht auf der Seite der Spielerbank aufhalten. 1 ½ Stunden vor und während dem Spiel ist deren Anwesenheit in den Umkleidekabinen, in der technischen Zone sowie auf dem Platz untersagt. Bei Verstössen gegen die Sperre erhöht sich die Busse und Dauer und kann in gravierenden Fällen sogar zu einer Forfaitniederlage führen. Gleichzeitig hat die WK entschieden, dass ab der Saison 2019/20 keine namentliche Nennung der sanktionierten Trainer/Funktionäre mehr in den offiziellen Mitteilungen (OM) gibt. Es erfolgt lediglich noch eine Teambezeichnung des Fehlbaren. Bsp.: Assistenz-Trainer Verein FC XY: Platzverweis (Reklamieren gegen SR, Unsportliches Verhalten), Busse CHF 250, Suspensionen/Funktionssperre: 2. Die Suspensionen sind jedoch auf der Homepage des IFV auf der jeweiligen Vereinsseite unter der Rubrik Spielbetrieb/Suspensionen/Funktionssperren analog den dort namentlich genannten Spielern ersichtlich und können entsprechend auch vom gegnerischen Team eingesehen und kontrolliert werden.