
Auf dem Gebiet des Innerschweizerischen Fussballverbandes (IFV) besteht bezüglich des Umgangs mit dem Coronavirus noch keine Harmonisierung. Aus diesem Grund empfiehlt der IFV für den Fussballspielbetrieb die Weisungen der jeweiligen Kantone zu beachten.

Für den Fussballverband steht die Gesundheit aller, von den Fans über die Spielerinnen und Spieler, bis zu den Funktionären,an oberster Stelle.
Der Innerschweizerischer Fussballverband (IFV) hat die Hoheit über den Spielbetrieb in der Innerschweiz mit den Kantonen Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri, Schwyz, Zug sowie den zweien Aargauer Vereinen (FC Dietwil und FC Sins). Diese Kantone handhaben die Regelungen bezüglich des Umgangs mit dem Coranavirus teilweise unterschiedlich und haben je kantonsspezifische Weisungen verabschiedet. Dies stellt den IFV vor eine herausfordernde Lage, denn momentan besteht noch keine Harmonisierung der Regelungen zwischen den Kantonen und für den Fussballspielbetrieb sind einheitliche Handhabung notwendig
Der IFV empfiehlt folgendes Vorgehen:
- Massgebend sind die nationalen und kantonalen Bestimmungen.
- Sämtliche Zuschauer, Spieler und Funktionäre sind zu erfassen (Formular beiliegend). Im Kanton Nidwalden sind die ausgefüllten Listen unaufgefordert dem Kanton einzusenden.
- Alle Spiele über der auf der Liste aufgeführten Zuschauerzahlen sind bewilligungspflichtig (Achtung–es gilt der Spieltag pro Veranstaltungsort, nicht die einzelnen Spiele).
- Spiele mit Tessiner Beteiligung sind bis Ende März zu verschieben.
Der IFV beobachtet die Lageentwicklung aufmerksam und wird gegebenenfalls, insbesondere bei Hinweisen der Schweizerischen bzw. der kantonalen Gesundheitsbehörden oder des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) respektive der Amateur Liga (AL) Massnahmen ergreifen.