Maskenpflicht beim FC Ibach

Aufgrund der steigenden Corona Fallzahlen hat der Kanton Schwyz ab 16. Oktober 2020 neu eine Maskenpflicht für sämtliche Veranstaltungen ab 50 Personen verordnet.

Aufgrund dieser neuen Schutzmassnahme gilt daher auch auf dem Gerbihof bis auf weiteres, bei allen Heimspielen und allgemein bei der Betretung des Areals des FC Ibach eine Maskenpflicht. Sowohl Zuschauer als auch Ersatzspieler und Trainer sind daher verpflichtet, während des Spiels eine Maske zu tragen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind die Spieler, die Spielleiter auf dem Spielfeld und auch Kinder unter 12 Jahren.

Zudem wird der FC Ibach infolge der steigenden Infektionszahlen als weitere Vorsichtmassnahme das Clubrestaurant und den Grill bis auf weiteres nicht betreiben – der Kiosk und ein Offenausschank (für Spiele der 1. Mannschaft) bleiben aber weiter geöffnet. Die Verantwortlichen hoffen, dass diese Massnahme nur für dieses Wochenende getroffen werden muss und sich die Lage wieder entspannt.

Der FC Ibach dankt schon jetzt für das Verständnis und appelliert noch einmal eingehend, die Schutzkonzepte einzuhalten und damit eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu vermeiden.