Generelle Maskenpflicht auf Sportanlagen

Damit die Amateur-Saison auch im IFV-Gebiet weitergehen kann, hat der Bund zusammen mit dem Kantonen neue Schutzmassnahmen beschlossen. Diese gelten ab sofort. Daher müssen die Vereine ihre Schutzkonzepte anpassen.

Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Maskenpflicht
Neu gilt die Maskenpflicht auf sämtlichen Sportanlagen. Das heisst Maskenpflicht in der Garderobe, auf dem WC, im Klublokal, von und auf dem Weg in die Garderobe. Einzig wenn die Spieler auf dem Platz stehen und mit dem Spielen bzw. Training starten, darf die Maske abgelegt werden.

Hier der entpsrechende Auszug aus der Medienmitteilung des Bundes vom 18. Oktober 2020: Zusätzlich gilt neu auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskentragpflicht, zum Beispiel in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Museen, Bibliotheken, Kinos, Theatern, Konzertlokalen, Innenräumen von zoologischen und botanischen Gärten und Tierparks, Restaurants, Bars, Discos, Spielsalons, Hotels (mit Ausnahme der Gästezimmer), Poststellen, Eingangs- und Garderobenräume von Schwimmbädern, Sportanlagen und Fitnesszentren, in Arztpraxen, Spitälern, Kirchen und religiösen Einrichtungen, Beratungsstellen und Quartierräumen.

Zuschauerzonen
Die Zuschauerzonen müssen in Zonen mit nicht mehr als 100 Personen eingeteilt sein und es wird dringend eine Maskenpflicht empfohlen.

Sitzpflicht
In den Klublokalen dar nur noch sitzend konsumiert werden. Erst wenn man sitzt, darf die Maske zum Essen und zum Trinken abgenommen werden.

Hygienemassnahmen
Natürlich gelten auch weiterhin die bisherigen Hygienemassnahmen. Regelmässiges Hände waschen und desinfizieren und die Abstandsregelung von 1,5 Metern abseits des Fussballplatzes. Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, dürfen nach wie vor nicht am Trainings- bzw. Spielbetrieb teilnehmen.

Verschärfungen möglich
Kantone, Gemeinden bzw. Vereine dürfen diese schweizweit einheitliche Massnahmen bei Bedarf auch verschärfen. Die überarbeiteten Schutzkonzepte der Vereine sind einzuhalten.