Neues Ethik-Statut für Fussballvereine

Neutralität, Nichtdiskriminierung und Ethik: Das neue Ethik-Statut des Schweizer Sports im SFV (Symbolbild: Pixabay).

Neutralität, Nichtdiskriminierung und Ethik: Das neue Ethik-Statut des Schweizer Sports im SFV (Symbolbild: Pixabay).

Der SFV hat das vom Sportparlament Ende 2021 angenommene neue Ethik-Statut übernommen und seine Stauten per 1. Juli 2022 entsprechend angepasst. Das Ethik-Statut ersetzt den Code of Conduct von Swiss Olympic wie auch die einzelnen Code of Conducts der Verbände bzw. vergleichbare Regelungen. Darin sind grundlegende Regeln zum Thema Neutralität, Nichtdiskriminierung und Ethik enthalten, welche für alle Mitglieder des SFV gelten.

Der Geltungsbereich des Ethik-Statuts umfasst alle Mitglieder von Swiss Olympic – die nationalen Sportverbände und Partnerorganisationen – sowie deren direkten und indirekten Mitglieder und weitere natürliche Personen im privatrechtlich organisierten Schweizer Sport. Es ersetzt alle bislang bestehenden Regelungen betreffend ethische Fragen.

Der SFV empfiehlt seinen rund 1’400 Fussballvereinen, diese Bestimmungen sinngemäss auch in deren Vereinsstatuten zu integrieren.

SFV-Statuten

Artikel 3 Neutralität, Nichtdiskriminierung und Ethik

1. Der SFV ist politisch unabhängig und konfessionell neutral.

2. Dem SFV, den Abteilungen, den Unterorganisationen und den Klubs und den jeweiligen Mitgliedern, Spielern und Funktionären ist jegliche Diskriminierung eines Landes, einer Einzelperson oder von Personengruppen aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Sprache, Religion, Politik oder aus einem anderen Grund verboten.

3. Der SFV setzt sich für einen gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport ein. Er lebt Fairplay vor, indem er dem Gegenüber respektvoll begegnet und transparent handelt und kommuniziert. Er anerkennt die Ethik-Charta des Schweizer Sports und verbreitet die Ethik-Prinzipien in seinen Klubs.

4. Der SFV unterstellt sich dem Ethik-Statut des Schweizer Sports (nachfolgend: Ethik-Statut), welches für den SFV selbst, die Abteilungen, die Unterorganisationen und die Klubs und die jeweiligen Mitglieder, Spieler und Funktionäre verbindlich ist.

5. Mutmassliche Verstösse gegen das Ethik-Statut werden von Swiss Sport Integrity untersucht. Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (nachfolgend: Disziplinarkammer) ist für die Beurteilung und Sanktionierung von festgestellten Verstössen gegen das Ethik-Statut zuständig. Die Disziplinarkammer wendet ihre Verfahrensvorschriften an und spricht die im Ethik-Statut festgelegten Sanktionen aus. Gegen die Entscheide der Disziplinarkammer kann, unter Ausschluss der staatlichen Gerichte, innert 21 Tagen ab Erhalt des begründeten Entscheids der Disziplinarkammer an das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne rekurriert werden.

Im Jahr 2022 hat zudem die unabhängige Melde- und Untersuchungsstelle für Ethik- Vorfälle im Schweizer Sport – Swiss Sport Integrity (ehemals Antidoping Schweiz) – ihren Betrieb aufgenommen. Der SFV und die anderen Schweizer Sportverbände haben ein klares Signal gegeben, dass sie das Wohl und den Schutz der Athletinnen und Athleten sowie aller im Sport tätigen Personen ins Zentrum stellen. Swiss Sport Integrity ersetzt die bisherigen Meldestellen der einzelnen Sportverbände und behandelt Ethik-Meldungen unabhängig, vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Auch Dopingverstösse werden von Swiss Sport Integrity behandelt.