SC Kriens vorerst ohne SFL-Lizenz

Der SC Kriens, hier mit Nico Siegrist gegen Rapperswil, erhält die Lizenz in erster Instanz nicht (Bild: Mike Wiss / Lumia Media GmbH).

Aktualisiert am 28.4.2025 um 21:10

Die Lizenzkommission der Swiss Football League (SFL) hat 20 aktuellen SFL-Klubs sowie 2 Aufstiegsaspiranten aus der Promotion League die Spielberechtigung für die kommende Saison erteilt. Der AC Bellinzona und dem FC Schaffhausen wurde die Lizenz in erster Instanz verweigert.

Im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens für die Saison 2025/26 hat die Lizenzkommission der SFL als erste Instanz die Dossiers von insgesamt 25 Klubs geprüft, darunter alle 22 Klubs der SFL. Die Kommission beurteilte dabei rechtliche, infrastrukturelle, sportliche, administrative, finanzielle sowie sicherheitsspezifische Kriterien.

Nach Abschluss der dreitägigen Prüfung erhielten 20 der 22 aktuellen SFL-Klubs die Lizenz für die kommende Spielzeit. Lediglich der AC Bellinzona und dem FC Schaffhausen, beide aus der dieci Challenge League, wurde die Spielberechtigung verweigert.

Rekurse bis 30. April möglich – Entscheide am 21. Mai
Beiden Klubs verweigerte die Kommission die Spielberechtigung aus finanziellen, respektive verfahrenstechnischen Gründen. Die Klubs können bis am Mittwoch, 30. April 2025, Rekurs gegen den Entscheid einreichen. Die Rekursinstanz – als zweite Instanz im Verfahren – wird spätestens am 21. Mai 2025 über die eingegangenen Rekurse entscheiden.

Zwei Klubs aus der Promotion League erhalten Lizenz
In der Promotion League haben der FC Biel-Bienne und der FC Rapperswil-Jona, beide aktuell in der Spitzengruppe der Meisterschaft, die erforderliche Lizenz erhalten und könnten in die dieci Challenge League aufsteigen. Der SC Kriens hingegen erhielt die Lizenz in erster Instanz nicht.

Stellungnahme SC Kriens
Der SC Kriens ist vorgängig von der Swiss Football League (SFL) darüber informiert worden, dass er, anders als in den vergangenen Saisons, die beantragte Lizenz für die Challenge League in erster Instanz nicht erhalten wird.

Ausschlaggebend dafür sind formalrechtliche Gründe, sprich das Fehlen vereinzelter Dokumente, welche die Swiss Football League in ihrem umfassenden und komplexen Lizenzierungsverfahren einfordert. Der SC Kriens wird dementsprechend von seinem Rekursrecht Gebrauch machen und hat die entsprechenden Dokumente in der Zwischenzeit bereits nachgereicht. Anders als noch im vergangenen Jahr, werden fehlende Dokumente von der Lizenzkommission erst im Rekursverfahren berücksichtigt.

Die Rekursinstanz, als zweite Instanz des Verfahrens, wird spätestens am 21. Mai über den eingegangenen Rekurs entscheiden.