Luzern verschärft Regeln: Regierung will Clubs stärker in die Verantwortung nehmen

In und um das Stadion des FC Luzern soll es keine Fangewalt mehr geben (Archivbild: zVg).

Der Luzerner Regierungsrat legt im Umgang mit Fangewalt einen neuen Schwerpunkt und reagiert damit sowohl auf die zunehmenden Vorfälle rund um Sportveranstaltungen als auch auf die Volksinitiative «Gegen Fan-Gewalt» der Mitte-Partei. Da wesentliche Teile der Initiative als unzulässig eingestuft wurden, lehnt die Regierung sie ab und präsentiert stattdessen einen eigenen, rechtlich tragfähigen Gegenvorschlag.

Initiative nur teilweise gültig – Regierung schlägt eigenen Weg vor
Die Mitte wollte unter anderem personalisierte Tickets, Besucherregistrierungen oder automatische Geisterspiele im Gesetz verankern. Diese Punkte wurden jedoch als unzulässig gestrichen. Übrig geblieben sind Massnahmen wie verpflichtende ID-Kontrollen beim Stadioneinlass, Vorgaben für die An- und Rückreise der Gästefans sowie strengere Regeln bei wiederholten Ausschreitungen. Auch diese abgeschwächte Version überzeugt die Regierung jedoch nicht, da sie aus ihrer Sicht weder praktikabel noch wirksam genug ist.

Der Regierungsrat möchte stattdessen am sogenannten «Luzerner Weg» festhalten, der auf Prävention, Dialog und klaren Auflagen für Clubs – aktuell primär den FC Luzern – beruht.

Kern des Gegenvorschlags: Klare Bewilligungsauflagen für Clubs
Der Gegenvorschlag stützt sich auf drei neue Artikel im Polizeigesetz und bindet sie ins nationale Hooligan-Konkordat ein. Vorgesehen ist:

Einzelbewilligungen für Risikospiele

  • Der FC Luzern muss für besonders heikle Partien eine separate Bewilligung einholen

Verbindliche Sicherheitsauflagen

  • permanente Videoüberwachung aller Publikumsbereiche
  • bauliche Sicherheitsmassnahmen, damit alle Zuschauerinnen und Zuschauer ohne Gefahr ein Spiel besuchen können
  • Konzepte für die An- und Abreise der Gästefans
  • Massnahmen zu Prävention und Dialog mit der Fanszene

Damit sollen Clubs stärker in die Verantwortung genommen und Verzögerungen bei sinnvollen Schutzmassnahmen vermieden werden.

Ausweitung der Videoüberwachung – auch bei Fanmärschen
Ein Schwerpunkt des Gegenvorschlags ist die Verbesserung der Identifikation von Einzeltätern. Die Luzerner Polizei soll künftig über eine klare gesetzliche Grundlage verfügen, um:

  • Fanmärsche
  • den Stadioneinlass
  • sowie – wie bisher – Bereiche im Stadion

umfassend per Video zu überwachen, auch mit mobilen Kameras. Die Regierung argumentiert, dass konsequente Beweisführung entscheidend sei, da Täter häufig in der Masse untertauchen.

Hintergrund: Wenig Einsätze trotz Aufrüstung – aber steigende Gewaltstatistik
Obwohl die Polizei Ende 2023 neue Schutzausrüstung für Ordnungsdienstkräfte beschafft hat, kam es seither zu keinen Einsätzen, da grössere Ausschreitungen ausgeblieben sind. Gleichzeitig zeigt die nationale Hooligan-Datenbank jedoch steigende Zahlen, beispielsweise bei Gewalt gegen Beamte.

Politische Debatte: Kritik von der Mitte
Die Mitte zeigt sich vom Gegenvorschlag enttäuscht. Er sei „zahnlos“ und enthalte kaum neue verpflichtende Instrumente. Besonders bemängelt sie, dass der Regierungsrat auf obligatorische Identitätskontrollen verzichtet, obwohl diese aus ihrer Sicht ein wichtiges präventives Mittel wären. Ohne klare Identifikation bleibe der Fokus auf Einzeltäterverfolgung wirkungslos. Als Beispiel verweist die Partei auf einen Vorfall an Silvester beim Luzerner Neubad, bei dem Täter im Gedränge verschwinden konnten.

Der Kantonsrat wird den Gegenvorschlag voraussichtlich in den Sessionsmonaten März und Mai beraten. Bis dahin prüft das Initiativkomitee, ob und in welcher Form die Initiative aufrechterhalten wird.