Am 19. November 2025 stellte der Vorstand des ESC Erstfeld zufällig fest, dass in der Vergangenheit auf den Vereinskonti Transaktionen ausgeführt worden waren, die nicht dem Vereinsbetrieb zugeordnet werden konnten. Noch gleichentags traf der Vorstand verschiedene Sicherungsmassnahmen, um das Vereinsvermögen vor weiterem finanziellen Schaden zu schützen. Mit professioneller Unterstützung Dritter wurde der Sachverhalt in der Folge aufgearbeitet.
Dabei zeigte sich, dass der Kassier im Zeitraum von Januar 2024 bis November 2025 unrechtmässig Vereinsvermögen von CHF 173’296.70 für persönliche Zwecke verwendete. Der Kassier wurde anschliessend mit sofortiger Wirkung von sämtlichen seinen Aufgaben entbunden. Abklärungen zeigten, dass das unrechtmässige Vorgehen des Kassiers weder für den Vorstand noch für die Revisoren erkennbar war.
In Gesprächen und Stellungnahmen zeigte sich der Kassier kooperativ, gestand sein Fehlverhalten gegenüber dem Verein ein und unterzeichnete eine Rückzahlungsvereinbarung. Darin verpflichtet er sich, den zweckentfremdeten Betrag vollständig zurückzubezahlen und den Verein dadurch langfristig schadlos zu halten. Die ausgearbeitete Rückzahlungsvereinbarung wurde an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 26. Januar 2026 von den 87 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern einstimmig gutgeheissen.
Anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung informierte der Vorstand des ESC Erstfeld zudem über die bereits umgesetzten Massnahmen, mit denen das Risiko eines zukünftigen Fehlverhaltens innerhalb des Vereins weiter minimiert werden soll. Die Versammlungsmitte brachte dabei klar zum Ausdruck, dass sie geschlossen hinter dem Vorstand stehe und die anstehenden Herausforderungen gemeinsam angehen wolle.
Die laufenden Ausgaben des Vereins sind trotz der Höhe des veruntreuten Betrags durch das noch verbleibende Vereinsvermögen gedeckt. Der Vereinsbetrieb ist weiterhin gewährleistet und nicht gefährdet.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wird sich der Vorstand des ESC Erstfeld nicht weiter zum Sachverhalt äussern.





























