Carte Blanche: Nur noch zwei Spieler in der Youth League erlaubt

Im Juniorenfussball gibt es körperlich grosse Unterschiede in der Entwicklung - hier im Spiel der C-Junioren zwischen Hochdorf und Weggis (Archivbild: RB Snapshot).

Die Carte Blanche beim Schweizer Fussballverband (SFV) ist eine Regelung, die es Spielerinnen und Spielern mit Entwicklungsverzögerungen ermöglicht, ein Jahr länger in einer bestimmten Kategorie zu spielen, als es die regulären Altersbeschränkungen vorsehen. Dies ist besonders relevant für Jugendliche, deren körperliche Entwicklung nicht mit dem chronologischen Alter übereinstimmt.

Neue Regelung für die Youth League
Ab der Saison 2025/2026 sind in der Brack.ch Youth League pro Team nur noch zwei SpielerInnen mit Carte Blanche spielberechtigt. Es dürfen nicht mehr als zwei SpielerInnen mit Carte Blanche auf der Matchkarte pro Spiel in der höchsten Spielkategegorie im Breitenfussball aufgeführt sein. Dies schreibt der Innerschweizer Fussballverband (IFV) in seinen offiziellen Mitteilungen (Nummer 1 Saison 2025/26).

Die Carte Blanche sorgte in der abgelaufenen Saison für Diskussionen. Unsere Redaktion erreichen zahlreiche Zusendungen. Wir kommentierten im September 2024 in Zusammenarbeit mit dem Innerschweizer Fussballverband (IFV) exemplarisch ein Mail mit Vorwürfen (zum Bericht auf REGIOfussball.ch).

Bestimmungen Carte Blanche
Die Carte Blanche dient dazu, es Spielerinnen und Spielern aus medizinischen Gründen, oder mit einer Beeinträchtigung, zu ermöglichen, maximal ein Jahr länger als reglementarisch vorgesehen, in einer Kategorie zu verbleiben. Spielerinnen und Spieler mit Carte Blanches können in den Verbandsspielen in Bezug auf die vorhandenen Stärkeverhältnisse inspiziert werden. Sollten die für die Bewilligung relevanten Kriterien nicht ausreichend belegt werden, wird die Bewilligung innert 5 Tagen wieder entzogen. Alle Anträge werden durch die Technische Kommission, ohne Einsprache-Möglichkeit, beurteilt. Jedem Gesuch ist ein ärztliches Zeugnis beizulegen (aus Datenschutzgründen werden bei medizinisch begründeten Bewilligungen keine weiteren Auskünfte erteilt). Ein Gesuch kann bewilligt werden, wenn beispielsweise folgende Gründe vorliegen: Die Person ist beeinträchtigt oder Körpergrösse entspricht nicht der Norm bzw. es liegt eine Wachstumsstörung vor.