Nachdem Goran Pekas im Frühjahr 2013 als Trainer des FC Emmenbrücke freigestellt worden war, hatte dieser seinen ehemaligen Verein vor dem Arbeitsgericht des Kantons Luzern eingeklagt und dort – anwaltlich vertreten – eine Lohnforderung über CHF 28’500 für die Saison 2013/14 geltend gemacht.

Diese Forderung erhob Goran Pekas, obwohl er in der betreffenden Saison bereits den FC Wangen bei Olten trainiert hatte. Die tatsachenwidrige Behauptung von Goran Pekas, wonach ihm vor der Freistellung nicht fristgerecht gekündigt worden sei und sich der Trainervertrag automatisch um ein Jahr verlängert habe, konnte der FC Emmenbrücke im Prozess erfolgreich widerlegen.

Das Arbeitsgericht hat daher in seinem Urteil vom 25. Februar 2016 die Klage von Goran Pekas vollumfänglich abgewiesen. Goran Pekas wurde ausserdem dazu verpflichtet, dem FC Emmenbrücke eine Parteientschädigung von fast CHF 5’000 zu bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Goran Pekas beim Gericht eine ausführliche schriftliche Begründung angefordert hat.

Der Vorstand des FC Emmenbrücke nimmt das überzeugende Gerichtsurteil mit Genugtuung zur Kenntnis. Die konsequente Weigerung, den haltlosen Forderungen des Ex-Trainers nachzugeben, dürfte sich gelohnt haben. In Anbetracht der beschränkten Mittel des Vereins hätte ein negativer Prozessausgang für den FC Emmenbrücke ernste Auswirkungen gehabt. Umso grösser ist die Erleichterung der Verantwortlichen über das klare Verdikt. Nach Rechtskraft des Urteils will sich der Vorstand des FC Emmenbrücke wieder ganz auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen konzentrieren. Der Verein bedankt sich bei den mandatierten Rechtsanwälten der Anwaltskanzlei Rudolf & Bieri AG und den zuständigen Vorstandsmitgliedern schon jetzt für ihre ausgezeichnete Arbeit.