Stellungnahme des FC Emmenbrücke zum heutigen Entscheid der Wettspielkommission des Innerschweizerischen Fussballverbandes (REGIOfussball.ch berichtete) betreffend den Abbruch des 3. Liga-Meisterschaftsspiels gegen den FC Südstern vom 3. September 2016

Der FC Emmenbrücke, welcher sich bisher aus Rücksicht auf das laufende Verfahren bewusst nicht öffentlich zur Sache geäussert hat, nimmt den heute kommunizierten Entscheid der IFV-Wettspielkommission, die abgebrochene 3. Liga-Partie vom 3. September 2016 gegen den FC Südstern mit 0:0 und null Punkten bzw. einem Forfait gegen beide Teams zu werten, dem FC Emmenbrücke 3 Punkte in der laufenden Meisterschaft abzuziehen und ihm neben Bussen von insgesamt CHF 800 auch noch 40 Strafpunkte aufzuerlegen, mit grosser Enttäuschung, Unverständnis und Konsternation zur Kenntnis. Der Vorstand erachtet den Entscheid als ungerechtfertigt und wird das weitere Vorgehen beraten.

Den FC Emmenbrücke trifft kein Verschulden am Spielabbruch
Mehrere Akteure des mit 0:1 in Führung liegenden FC Südstern waren am 3. September 2016 im Stadion Gersag in der 81. Spielminute nach einem Handspenalty-Pfiff für den FC Emmenbrücke überfallartig in die Coaching-Zone des Heimclubs eingedrungen und hatten die Personen auf der Trainerbank des FC Emmenbrücke attackiert, dies nachdem zuvor bereits eine Zuschauerin des FC Südstern den Trainer des Heimclubs mit einem Flaschenwurf gefährdet hatte. Der Schiedsrichter erachtete deswegen die Sicherheit der Spieler als gefährdet und entschied die Partie abzubrechen. Dieser Sachverhalt hat sich an einer gemeinsamen Anhörung aller involvierten Parteien sowie anhand des Rapports des Schiedsrichters bestätigt. Die entscheidenden Handlungen, derentwegen die Partie letztlich abgebrochen worden war, sind mithin allein dem FC Südstern zuzuschreiben. Der FC Emmenbrücke erkennt seinerseits beim besten Willen kein abbruchbegründendes Fehlverhalten im Sinne des Tatbestands von Artikels 62 lit. c des Wettspielreglementes, weshalb der Forfait-Entscheid gegenüber dem FC Emmenbrücke nicht nachvollziehbar ist.

1. Mannschaft des FC Emmenbrücke führend im Fairplay
Dem FC Emmenbrücke ist auch nichts vorzuwerfen, was die Aktionen des FC Südstern gerechtfertigt hätte. Die im Entscheid der Wettspielkommission erwähnten „Provokationen“ von der eigenen Trainerbank werden klar bestritten und sind auch durch keine objektiven Beweismittel belegt. Im Gegenteil hat sich die betroffene 1. Mannschaft des FC Emmenbrücke in der angespannten Situation nach dem Penalty-Entscheid vorbildlich verhalten und sich zu keinen Aggressionen hinreissen lassen. Nicht zufällig ist daher in diesem Zusammenhang die erfreuliche Tatsache zu erwähnen, dass die 1. Mannschaft momentan die Fairplay-Rangliste ihrer Meisterschaftsgruppe anführt. Vor diesem Hintergrund erscheinen die gegen den Verein ausgesprochenen Sanktionen verglichen mit ähnlich gelagerten Vorfällen, dem schweren Verschulden des FC Südstern und in Anbetracht der zahlreichen entlastenden Momente auf Seiten des FC Emmenbrücke gänzlich unangemessen.

Keine Vereinsmitglieder an Zuschauer-Ausschreitungen beteiligt
Die Auseinandersetzungen auf der Tribüne des Stadions Gersag sind selbstverständlich scharf zu verurteilen, waren aber erst nach dem Spielabbruch erfolgt und fallen daher als Abbruchursache zum Vornherein ausser Betracht. Da die diesbezüglichen Strafuntersuchungen noch laufen, beschränkt sich der FC Emmenbrücke auf den Hinweis, dass – soweit bekannt und aufgrund der vorhandenen Bilddokumente ersichtlich – kein Vereinsmitglied an den Handgreiflichkeiten beteiligt war und der Vorstand der Auffassung ist, seine Verantwortung hinsichtlich der Stadionsicherheit im Rahmen der im Breitenfussball gebotenen Verhältnismässigkeit absolut ausreichend wahrgenommen zu haben.

Der Vorstand wird umgehend über einen Weiterzug des Entscheids an das Rekursgericht sowie allenfalls an den Sportgerichtshof in Lausanne beraten. Es ist davon auszugehen, dass der Verein den Instanzenzug soweit notwendig ausschöpfen wird. Weder Funktionäre noch Spieler der 1. Mannschaft haben einen derart ungerechten Entscheid verdient.