Was genau passierte bei den Tumulten während des 3.-Liga-Spiels zwischen dem FC Emmenbrücke und dem FC Südstern am 3. September? Die Vorgänge will der Innerschweizer Fussballverband genauer prüfen – und lässt die beiden Teams vorerst weiterspielen.
Das 3.-Liga-Spiel zwischen Emmenbrücke und Aufsteiger Südstern musste in der 85. Spielminute abgebrochen werden (REGIOfussball.ch berichtete). Nach dem Bericht von regiofussball.ch gab es wegen eines Handspenaltys in der 85. Minute zuerst verbale Attacken zwischen den beiden Coaching-Zonen, in der Folge kam es unter den 200 Zuschauer beider Fanlager zu Streitereien und Tätlichkeiten. Zwei Personen brauchten im Nachhinein Spitalpflege.
Der Tumult wurde zum Fall für den Innerschweizer Fussballverband (IFV). An seiner Sitzung vom Mittwoch hat die Wettspielkommission der Wettspielverbands beschlossen, vorläufig keine Sanktionen zu sprechen. Die beiden Teams dürfen während der laufenden Untersuchungen uneingeschränkt weitere Spiele bestreiten.
Der Sachverhalt wird aber weiterhin abgeklärt. Dies werde noch «eine gewisse Zeit» in Anspruch nehmen, teilt der IFV mit. Parallel zu den verbandsinternen Untersuchungen ist ein Strafverfahren im Gang.
Medienmitteilung IFV vom 15.09.2016
Die Wettspielkommission hat an ihrer gestrigen Sitzung bezüglich der Vorfälle, welche zum Spielabbruch der Partie FC Emmenbrücke : FC Südstern vom 3.9.2016 geführt haben, entschieden, weitere Untersuchungshandlungen zur Sachverhaltsabklärung anzuordnen. Der Wettspielbetrieb der beiden Teams wird während dieser Untersuchungen uneingeschränkt weiterlaufen.
Soweit aus heutiger Sicht erkennbar, wurden auf dem Spielfeld von den Spielern oder Trainern keine Handlungen begangen, welche ein unverzügliches Einschreiten seitens des IFV notwendig machen oder gar verlangen würden. Daher erscheint eine weitergehende Sachverhaltsabklärung im Hinblick auf eine mögliche Sanktionierung der involvierten Parteien als angezeigt. Diese wird noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wird der IFV bis zu dessen Abschluss keine weiteren Mitteilungen mehr machen und für keine Stellungnahmen mehr zur Verfügung stehen, sondern bei Vorliegen des Untersuchungsergebnisses von sich aus informieren.
Das parallel dazu angehobene Strafverfahren ist ebenfalls noch im Gang.