Mit Datum vom 23. August 2017 hat das Rekursgericht des Innerschweizer Fussballverbandes (IFV) entschieden, dass der Forfait-Entscheid gegen den FC Baar im IFV-Cup der C-Junioren vom 15. Juni 2017 sowie der Einspracheentscheid der Wettspielkommission des IFV vom 22. Juni 2017 aufgehoben wird.

Somit wurde vom Rekursgericht des IFV die Ansicht des FC Baar bestätigt (REGIOfussball.ch berichtete), dass der FC Baar im IFV Cup KEINE nicht spielberechtigten Spieler eingesetzt hat und deshalb auch die Disqualifikation des FC Baar im IFV Cup und die Absage des Cupfinals zwischen dem FC Baar und dem Team Sempachersee vom Donnerstag, 15. Juni 2017 nicht korrekt waren.

Gegen den Forfait-Entscheid des IFV vom 15. Juni 2017 (REGIOfussball.ch berichtete) hatte der FC Baar Einsprache bei der Wettspielkommission erhoben. Diese hat darauf mit Entscheid vom 22. Juni 2017 den Entscheid des IFV gestützt und den Forfait-Entscheid des IFV bestätigt. Darauf hat der FC Baar beim Rekursgericht des IFV Rekurs eingericht und unter anderem beantragt, der Forfait-Entscheid des IFV sowie der Einspracheentscheid der Wettspielkommission des IFV seien aufzuheben. Diesen Anträgen ist nun das Rekursgericht in seinem noch unbegründeten Entscheid vom 23. August 2017 gefolgt.

Aufgrund dieses Entscheids des Rekursgerichts wird es nun wohl hnoch zur Ansetzung des Cupfinalspiels zwischen dem Team Sempachersee und dem FC Baar durch den IFV kommen. Der FC Baar hofft für die jugendlichen Spieler, dass dieses Spiel in einem würdigen Rahmen durchgeführt werden kann, so dass die Spieler beider Mannschaft diesen Anlass als einer ihrer sportlichen Höhepunkte und nicht als nachgeschobenes „Hinterhofspiel“ in Erinnerung behalten können. Eine Idee wäre sicherlich die Durchführung dieses Spiels als Vorspiel eines Heimspiels des FC Luzerns oder des SC Chams.

Entscheid

  1. In Gutheissung des Rekurses vom 28. Juni 2017 werden der Einspracheentscheid vom 22. Juni 2017 sowie der Forfaitentscheid vom 15. Juni 2017 der Rekursgegnerin aufgehoben.
  2. Das Gesuch um aufschiebende Wirkung wird zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben.
  3. Auf die Feststellungsbegehren wird nicht eingetreten.
  4. Die Rekurskosten von insgesamt CHF 500.- werden der Rekursgegnerin bzw. der IFV auferlegt.

Neu ausgetragene Partien hinfällig
Wegen dem ursprünglichen IFV-Entscheid wurden alle Cupspiel des FC Baar ab den 1/8-Finals annulliert resp. neu angesetzt (REGIOfussball.ch berichtete). Also wurde das 1/8-Finalspiel zwischen dem FC Adligenswil und dem FC Baar mit 3:0 Forfait gewertet. Damit standen die Adligenswiler am Dienstag, 20. Juni im 1/4-Finalspiel gegen Emmen United UN15. Dieses gewannen die Emmer mit 5:0 Toren und standen damit gegen Küssnacht bereits am Freitag, 23. Juni im Halbfinalspiel gegen den FC Küssnacht. In diesem Spiel gewannen die Küssnachter mit 3:0 Toren und standen als  neuer Finalist gegen das Team Sempachersee fest.

Doch diese neu ausgetragenen Partien sind jetzt nach dem Urteil wieder hinfällig, der FC Küssnacht ist also nicht mehr Cupfinalteilnehmer. Wie der FC Küssnacht auf dieses Urteil reagiert ist noch offen. Klar ist aber: Sowohl die Disqualifikation des FC Baar wie auch die Absage des Cupfinals waren nicht rechtens.

Nach dieser unschönen Geschichte und der Niederlage des IFV vor dem Rekursgericht bleibt zu hoffen, dass diese Geschichte nun endlich ein Ende findet und das offene C-Junioren-Finalspiel der letzten Saison endlich ausgetragen werden kann. Ein Austragedatum ist noch nicht bekannt.