IFV definiert Vorgehen bei Fehlverhalten von Zuschauern

Tumulte während eines C-Juniorenspiels zwischen dem FC Schenkon und dem SC Kriens im vergangenen Oktober (Screenshot: REGIOfussball.ch).

Der Innerschweizer Fussballverband (IFV) greift in seinen Offiziellen Mitteilungen vom 5. November 2026 ein aktuelles Thema auf. Auch vor dem Hintergrund verschiedener Vorkommnisse in den vergangenen Wochen weist die Schiedsrichterkommission nochmals auf das vorgesehene Vorgehen bei Gewalt oder anderem Fehlverhalten durch Zuschauerinnen und Zuschauer hin.

Im Zentrum steht ein 3-Stufen-Prozess, der den Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern ein abgestuftes Vorgehen ermöglicht. Dabei soll nicht unmittelbar ein Spielabbruch erfolgen. Vielmehr sind, abhängig von der Situation und deren Entwicklung, zunächst verschiedene Massnahmen vorgesehen.

Stufe 1: Spiel kurz unterbrechen
In einem ersten Schritt soll die Partie kurz unterbrochen werden. Gleichzeitig ist eine Lautsprecherdurchsage vorgesehen, um auf das Fehlverhalten zu reagieren und die betroffenen Zuschauerinnen und Zuschauer entsprechend anzusprechen.

Stufe 2: Teams vorübergehend in die Kabinen
Reicht diese erste Massnahme nicht aus, folgt die zweite Stufe. Das Spiel wird unterbrochen und die beiden Mannschaften werden für fünf bis zehn Minuten in die Kabinen geschickt.

Eine erneute Lautsprecherdurchsage soll dabei ausdrücklich vor einem möglichen Spielabbruch warnen. Gleichzeitig berät sich die Spielleitung mit den zuständigen Kluboffiziellen und, sofern vorhanden beziehungsweise erforderlich, mit den Sicherheitskräften über das weitere Vorgehen.

Stufe 3: Spielabbruch als letzte Massnahme
Erst wenn die anderen vorgesehenen Massnahmen ausgeschöpft sind und die Situation keine Fortsetzung der Partie zulässt, sieht die dritte Stufe einen Spielabbruch vor. In diesem Fall ist gemäss der Mitteilung eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Präsidium der Schiedsrichterkommission vorgesehen.

Mit diesem Hinweis verdeutlicht die Schiedsrichterkommission das abgestufte Vorgehen bei problematischem Verhalten ausserhalb des Spielfelds. Gleichzeitig erhalten die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter eine klare Handlungsabfolge für Situationen, in denen Gewalt oder anderes Fehlverhalten aus dem Zuschauerbereich einen geordneten Spielbetrieb beeinträchtigen.