Seit vielen Jahren können Fussballvereine ihre Mitglieder, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, einen Boykottantrag beim SFV einreichen. Neu können Boykottanträge direkt im SFV-Onlinesystem Clubcorner eingereicht werden, wie der Schweizer Fussballverband (SFV) in einer Mitteilung an die Fussballvereine schreibt.

Als finanzielle Verpflichtungen gelten dabei gemäss Art. 29 Abs. 3 der Rechtspflegeordnung des SFV (RPO) die durch die jeweiligen Vereinsstatuten vorgesehenen oder mit Beschluss der Vereinsversammlung festgesetzten Beiträge (z.B. Mitgliederbeiträge) sowie durch die zuständige Verbandsbehörde festgesetzte Bussen, wenn die jeweiligen Vereinsstatuten dies explizit vorsehen (z.B., dass gewisse Bussen aufgrund von gelben oder roten Karten von den Spielern übernommen werden müssen).

Ein erfolgreiches Boykottgesuch hat vereinfacht gesagt zur Folge, dass die betroffene Person für alle Fussballaktivitäten gesperrt ist, bis der offene Betrag bezahlt ist. Der Boykott ist somit eine Art Betreibungsverfahren für Mitgliederbeiträge und Bussen.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Boykottanträge von Klubs gegen ihre Mitglieder drastisch angestiegen. Um die Prozesse zu vereinfachen bzw. zu modernisieren und den Arbeitsaufwand für die Klubs und den SFV zu reduzieren, hat der SFV entschieden, das Boykottwesen in den Clubcorner zu integrieren.

Es freut uns, Euch mitteilen zu können, dass Ihr die Boykottanträge gegen Eure Mitglieder ab sofort direkt über Euren Clubcorner-Account einreichen und abwickeln könnt. Boykottanträge per Post oder E-Mail werden, ebenfalls per sofort, nicht mehr behandelt. Boykottanträge, die bereits vor dem Zeitpunkt des Versands dieser Nachricht eingereicht worden sind, werden noch wie bisher per E-Mail bzw. Post erledigt.

Die Anforderungen bzw. der Ablauf des Boykottverfahrens gemäss Art. 29-31 der RPO gelten weiterhin unverändert. Wir haben sämtliche Prozessschritte (Stellungnahmen der Spieler, Aufhebung eines Boykotts etc.) mitberücksichtigt und in die neue Lösung integriert.

Aufgrund der erwähnt stark ansteigenden Anzahl der bei uns eingehenden Anträge (teils auch für Bagatellbeiträge und mittels komplizierter bzw. unvollständiger Dossiers) und dem damit verbundenen Personalaufwand sowie den Entwicklungskosten für die Integration in den Clubcorner, haben wir entschieden, dass dem jeweiligen Klub pro eingereichtem Boykottantrag eine Gebühr von CHF 50.00 verrechnet wird. Vor jedem Einreichen eines Boykottantrags via Clubcorner wird der Klub auf diese Kosten hingewiesen. Diese müssen akzeptiert werden, damit der Prozess gestartet werden kann. Dies soll auch dazu führen, dass zukünftig weniger unvollständige bzw. offensichtlich wenig erfolgsversprechende Anträge eingereicht werden, was, sowohl für die Klubs als auch für den SFV, Zeit und Ressourcen sparen wird.