Für eine üble Grätsche während eines Fussballspiels muss man künftig damit rechnen, dass man wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wird. Das geht aus einem Bundesgerichts-Urteil zu einem Fall aus dem Kanton Freiburg hervor.

Zum bösen Foul kam es während eines Fussballspiels zwischen zwei Junioren-Mannschaften in der Stadt Freiburg – in der 15. Minute grätscht ein Spieler einem anderen mit gestrecktem Bein in den Knöchel. Das Opfer muss mit einem Knöchelbruch vom Platz getragen werden. Der Übeltäter kommt zunächst mit einer gelben Karte davon und wird später im Spiel nach der zweiten gelben Karte vom Platz gestellt.

Damit ist der Fall jedoch nicht erledigt, denn gegen den Übeltäter ging eine Klage ein, und das erfolgreich: Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, zuerst vom Polizeigericht des Saanebezirks und dann vom Freiburger Kantonsgericht.

Rechtlicher Aspekt
Die Beschwerde des Verurteilten hat das Bundesgericht abgewiesen. Es hält fest, dass grundsätzlich davon auszugehen sei, dass Fussballer das ihrem Sport anhaftende Risiko stillschweigend akzeptierten.

Die Spielregeln setzten jedoch Grenzen. Sie dienen gemäss den Lausanner Richtern dazu, Unfälle zu vermeiden und die Spieler zu schützen. Erhalte ein Spieler eine gelbe Karte, sei von einer gewichtigen Verletzung der Spielregeln auszugehen, die ohne Rücksicht auf die Gefahr oder die Folgen für den Gegner begangen worden sei.

Das Akzeptieren des üblichen Verletzungsrisikos bedeute nicht, dass ein Spieler auch in ein solch gefährliches Spiel einwillige. Die Qualifikation als fahrlässige einfache Körperverletzung verletze damit kein Bundesrecht, führt das Bundesgericht aus.

Nicht entscheidend für die rechtliche Beurteilung der Gefährlichkeit ist, ob ein Tackling mit einer gelben oder roten Karte geahndet wurde, schreibt das Gericht weiter.

Die Freiburger Justiz habe den foulenden Spieler deshalb zu Recht wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der Schuldspruch hat vor allem eine symbolische Wirkung. Die Strafe von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit wurde nur auf Bewährung ausgesprochen.

Bekanntester Fall: Chapuisat gegen Favre 1985
Mit diesem Urteil schafft das Bundesgericht keinen Präzedenzfall. Urteile wegen fahrlässiger Körperverletzungen gab es im Fussball immer wieder: Das geht zurück bis ins Jahr 1985, als Gabet Chapuisat das Knie des heutigen Dortmund-Trainers Lucien Favre zertrümmerte und von der Genfer Justiz schuldig gesprochen wurde. Auch im Eishockey verurteilte das Bundesgericht bereits einen Spieler wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Im Gegensatz zum Freiburger Fall handelte es sich in den früheren Verurteilungen aber um bekannte Spieler – dass es im Breitensport zu einer höchstrichterlichen Verurteilung kommt, ist hingegen neu.