Ab 1. März hat der Bundesrat Fussballtrainings unter Bedingungen wieder erlaubt. Für die Altersgruppe der unter 20-Jährigen (Jahrgang 2001 und jünger) sind ab dem 1. März 2021 auch wieder Wettkämpfe ohne Zuschauerinnen und Zuschauer möglich.

Inzwischen sind die Fussballvereine in der Innerschweiz daran, ihre Schutzkonzepte in Zusammenarbeit mit den Gemeinden zu überarbeiten. Als eines von vielen Beispielen sei hier der FC Altdorf genannt, der dazu ein neues Schutzkonzept erstellt hat und dieses jeweils an die neuen Gegebenheiten anpassen wird. Aufgrund der neuen Verordnung, ist unser Schutzkonzept in zwei Teile unterteilt. Teil A für alle mit JG 2001 und jünger, Teil B für alle mit JG 2000 und älter. Wir hoffen, dass es so möglich ist, unser geliebtes Hobby wieder durchzuführen und auch, dass der Grundstein für einen möglichen Meisterschafsbetrieb gelegt wird.

Hier die Unterteilung des Schutzkonzeptes des FC Altdorf in zwei Gruppen. Zusätzlich hier das überarbeitete Schutzkonzept des FC Altdorf vom 25. Februar 2021 (Download Schutzkonzept).

Kernpunkte Teil A, JG 2001 und jünger

  • Gilt für F- bis A-Junioren und Juniorinnen FF-19
  • Trainingsbetrieb und Wettkämpfe wieder möglich
  • Keine Zuschauer bei Trainings und Wettkämpfen bis mindestens 22. März 2021
  • Keine Garderobennutzung
  • Maskenpflicht für alle ab 12 Jahren, welche nicht direkt am Trainings- oder Wettspielbetrieb teilnehmen (inklusive Trainer/innen und Ersatzspieler/innen
  • Keine Teamaktivitäten über den Trainings- / Spielbetrieb hinaus erlaubt.
  • Training gemäss Trainingsplanzuteilung Frühling 2021
  • Start Trainingsbetrieb nach den Schulferien, am 08. März 2021
  • weitere und detaillierte Vorgaben im oben downloadbaren Schutzkonzept

Kernpunkte Teil B, JG 2000 und älter

  • Trainings nur in Gruppen von 15 Personen möglich
  • Keine Zweikämpfe und kein Körperkontakt im Training erlaubt
  • Wenn Abstand (1.5m) nicht eingehalten werden kann, gilt Schutzmaskenpflicht
  • Schutzmaskenfplicht in jedem Fall vor und nach dem Training
  • Keine Garderobennutzung
  • Keine Teamaktivitäten über den Trainingsbetrieb hinaus erlaubt
  • Keine Trainingsspiele erlaubt bis mindestens 22. März 2021
  • Platzunterteilung für Gruppentraining mit separaten Trainer/innen
  • Ganzer Trainingsplatz nötig
  • Training gemäss Trainingsplanzuteilung Frühling 2021
  • Start Trainingsbetrieb nach den Schulferien, am 08. März 2021
  • weitere und detaillierte Vorgaben im oben downloadbaren Schutzkonzept

Hinweis
Es kann in einzelnen Regionen zu Abweichungen bei den Vorgaben, insbesondere bei der Benutzung der Sportanlagen, kommen. Es ist daher Empfohlen mit den jeweiligen Gemeinden Rücksprache zu halten.